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Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Wirkung des Jahressteuergesetzes 2009 beschlossen,
die Betriebliche Gesundheitsvorsorge steuerlich zu fördern. Ab 2009 sind Aufwendungen
für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr
Steuer – und Sozialversicherungsfrei. §3 Nr.34 EstG

www.gesetze-im-internet.de

Des Weiteren gilt die Regelung, dass Sachleistungen, die ein Arbeitgeber seinen Angestellten
zukommen läßt, bis zu einem Betrag von 44 Euro pro Person und Monat nicht den Gehältern
zugerechnet werden. Also auch keiner Lohn – und Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Allerdings auch nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. § 8, Absatz 2, Satz 9 des EstG.

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Zu diesem Thema gibt es einen Pressebericht im Handelsblatt.