Steuerliches

Mobile Massagen am Arbeitsplatz können vom Arbeitgeber als Sachleistung bis in Höhe von 44,00 € Pro Mitarbeiter und Monat steuerfrei abgerechnet werden. (sofern dieses Kontingent noch nicht anderweitig ausgeschöpft ist.)

Update 2019

Bis 2019 waren die Kosten für Massagen am Arbeitsplatz als Teil der betrieblichen Gesundheitsprävention abrechenbar. Seit 2019 sind Massagen am Arbeitsplatz nicht mehr als Teil der innerbetrieblichen Gesundheitsvorsorge abrechenbar und fallen nicht mehr in die Förderung entsprechend des §3 Nr.34 EStG von 2009. Damit stellen Massagen am Arbeitsplatz, sofern vom Arbeitgeber finanziert, einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer dar.

An dieser Stelle bleibt uns nur, gegenüber dem Bundesfinanzhof und dem GKV – Spitzenverband Bund der Krankenkassen  unser Unverständnis für diese Neuregelung auszudrücken.

 

 

Mobile Massage